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Archivbestände ins Staatsarchiv
20. Juni 2001
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Kollegienhauses wird der Umgang mit den Archivbeständen der Universität neu geregelt. In Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv und der Verwaltungsdirektion der Universität ist eine Grobordnung erstellt worden. Ein provisorisches Verzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche Bestände gemäss Archivgesetz des Kantons Basel-Stadt zwingend archiviert werden müssen. Diese Archivbestände werden ins Staatsarchiv überführt und dort fachgerecht verwahrt.
Der Rechtsdienst der Universität Basel wurde beauftragt, Richtlinien zu erarbeiten, nach denen künftig universitäres Archivmaterial ins Staatsarchiv überführt werden soll. Eine Auslagerung der Archivunterlagen ins Basler Staatsarchiv soll in Zukunft regelmässig durchgeführt werden.