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Neuwahl der Regenz für die Amtsperiode 2015–2019
Mit Ende des Frühjahrssemesters 2015 findet die erste vierjährige Amtsperiode der Regenz ihren Abschluss. Im Verlauf dieses Frühjahrssemesters erfolgt die Wahl der Mitglieder der Regenz für die Periode Herbstsemester 2015 bis Frühjahrssemester 2019 mit im Vergleich zu früher erheblich vereinfachten Wahlverfahren.
10. März 2015
Im Vergleich zu früheren Regenzwahlen wurde das Wahlverfahren vereinfacht. Es findet keine zentral organisierte Nominierung und keine Briefwahl mehr statt. Die Verantwortung für die Durchführung der Wahl wird in die Fakultäten und Gruppierungen verlegt.
Ermöglicht wurde dies durch die Einrichtung von Strukturen in der Gruppierung II (Dozuba) und Gruppierung III (Avuba) im Verlauf der zu Ende gehenden Amtsperiode. Auf die Einrichtung einer Wahlrekurskommission wird verzichtet. Der Regenzausschuss fungiert als Wahlbüro; seine Mitglieder sind Ansprechpersonen für Rückfragen aus der Universität zur Regenzwahl.
Für die verschiedenen Wahleinheiten ist im Einzelnen folgendes zu beachten:
- Die Mitglieder des Rektorats sowie die Dekaninnen und Dekane sind ex officio Mitglieder der Regenz; es sind keine besonderen Wahlaktivitäten notwendig.
- Die 30 Regenzmitglieder der Gruppierung I werden in den Fakultätsversammlungen gewählt; die Anzahl Sitze pro Fakultät bleibt unverändert (Theologische Fakultät: 2; Juristische Fakultät: 3; Medizinische Fakultät: 6; Philosophisch-Historische Fakultät: 7; Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: 7; Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: 3; Fakultät für Psychologie: 2). Die Fakultäten sind gebeten, für einen adäquaten Frauenanteil zu sorgen. Die Wahlergebnisse sind vor der letzten Regenzausschusssitzung im Frühjahrssemester 2015 (13. Mai 2015) dem Wahlbüro zu übermitteln.
- Die Wahl in der Gruppierung II wird von der Dozuba koordiniert und findet in deren Verantwortung statt. Die Gruppierung II verfügt ab der neuen Regenzperiode noch über 7 Sitze (bisher: 14), einen pro Fakultät. Das Verfahren beginnt mit einem Aufruf zur Kandidatur in den Fakultäten (bis Ende März); die Terminierung des anschliessenden Wahlverfahrens liegt in der Kompetenz der Dozuba; das Endergebnis liegt vor Semesterende vor.
- Die Wahl in der Gruppierung III wird von der Avuba koordiniert und findet in deren Verantwortung statt. Die Gruppierung III verfügt weiterhin über 7 Sitze. Das Verfahren hat mit dem Aufruf zur Kandidatur bereits begonnen. Im März finden nun die Wahlen der jeweiligen Fakultätsvertreterinnen und -vertreter statt, die von der Avuba koordiniert werden. Das Endergebnis liegt somit bis im April vor.
- Die Wahl in der Gruppierung IV findet als einzige gesamtuniversitär statt. Der Gruppierung stehen neu 8 Sitze zu (bisher 4), was mit der Erweiterung der Gruppierung im Rahmen der letzten Statutrevision bedingt ist (seither gehören Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne Aufgaben in der Lehre zur Gruppierung IV). Die Wahl wird koordiniert von den aktuellen Regentialinnen der Gruppierung IV mit Unterstützung des Regenz-/Generalsekretariats. Das Verfahren beginnt mit einem Aufruf zur Kandidatur (bis Ende März); die Terminierung des anschliessenden Wahlverfahrens liegt in der Kompetenz der Gruppierungsverantwortlichen. Die Stimmabgabe erfolgt per E-Mail an eine neutrale und zur Vertraulichkeit verpflichtete Instanz (Generalsekretariat). Das Endergebnis liegt bis 13. Mai 2015 vor.
- Die Gruppierung V wählt die studentischen Vertreterinnen und Vertreter weiterhin autonom und unabhängig von der Gesamterneuerungswahl der Regenz; die Studierenden verfügen weiterhin über zwei Sitze pro Fakultät. Die Wahlen erfolgen jeweils bei Rücktritten von bisherigen studentischen Mitgliedern der Regenz, wobei die Fachgruppen nominieren und der Studierendenrat für die Wahl zuständig ist.