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Informationen und Richtlinien für Mitarbeitende
Diese Seite informiert Mitarbeitende über aktuelle Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coroanvirus. Die Informationen werden laufend angepasst, zuletzt am 19.05.2022.
Am 17. Februar 2022 hat das Rektorat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nahezu ausnahmslos aufgehoben. Es sind keine Corona-bedingten Schutzkonzepte mehr nötig. Es werden weiterhin individuelle Schutzmassnahmen empfohlen damit die gleichzeitige Ansteckung ganzer Teams vermieden wird und damit vulnerable Personen geschützt werden können.
Wer positiv auf COVID getestet wurde, bleibt weiterhin zuhause und kommt zurück an den Arbeitsplatz wenn mindestens 48 Stunden symptomlos. Die Universität Basel verzichtet auf Arztzeugnisse (infolge Covid Erkrankungen) sofern die Abwesenheit nicht länger als fünf Tage dauert.
Grenzgänger
Es gelten die Regelungen des Wohnsitzland zu Isolation und Quarantäne.