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Informationen und Richtlinien für Forschende
Diese Seite informiert Forschende über aktuelle Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die Informationen werden laufend angepasst, zuletzt am 23. Oktober 2020.
Forschungsbetrieb mit Auflagen
Die Forschung an der Universität Basel befindet sich weiterhin imRegelbetrieb mit Auflagen, welche in den individuellen Schutzkonzepten der Departemente und Fakultäten geregelt sind.. Dies soll den Forschenden eine effektive Weiterführung ihrer Projekte, unter konsequenter Einhaltung der vom BAG und Kanton Basel-Stadt empfohlenen Schutzmassnahmen.
Schutzmassnahmen der Departemente und Fakultäten
Departemente benötigen ein durch die Fakultät bewilligtes Schutzkonzept, welches sicherstellt, dass die Regelungen zu Hygiene, Abstand und zur Nachverfolgbarkeit von Kontakten jederzeit eingehalten und an die rasch ändernde Lage angepasst werden können. Für alle Forschenden der Universität Basel heisst das:
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Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht, die bestehenden Schutzkonzepte der Departemente bleiben in Kraft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist also keine Verschärfung der Abstandsregeln vorgesehen, d.h. Unterschreitungen der 1.5. Meter Regel sind in Ausnahmen weiterhin möglich, z.B. für die Durchführung von Experimenten oder die Bedienung von Geräten. Eine Aufhebung der Maskenpflicht ist nur in Räumen möglich, in denen sich maximal eine Person befindet.
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Bei Forschungstätigkeiten ist ein Abstand von 1.5 Metern einzuhalten. Unterschreitungen sind in Ausnahmen weiterhin möglich, z.B. für die Durchführung von Experimenten oder die Bedienung von Geräten.
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Durch geeignete Dokumentation muss sichergestellt sein, dass Kontakte und mögliche Infektionsketten jederzeit durch die Departementsleitung nachvollziehbar sind.
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Alle Covid-19-Fälle an der Universität Basel müssen unverzüglich der Corona Task Force gemeldet werden.
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Forschungstätigkeiten, die gut im Homeoffice durchgeführt werden können, sollen weiterhin dort stattfinden. Dies entlastet den öffentlichen Verkehr und vereinfacht die Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensregeln in den Räumen der Universität.
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Im Allgemeinen wird empfohlen, Meetings und Besprechungen telefonisch oder virtuell durchzuführen; die Universität stellt die Universität stellt dazu die Video Conferencing Systeme „Zoom“ und „Cisco Webex“ zur Verfügung.
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In den Schutzkonzepten der Departemente wird neben den Labors auch die Benutzung der Büros, Besprechungs- und Pausenräume, sowie die Durchführung von Veranstaltungen geregelt, unter Berücksichtigung der generellen Vorgaben der Abteilung “Sicherheit und Richtlinien”. Für Abstimmungsfragen wenden sich die Departemente direkt an den Abteilungsleiter Marco Pagoni.
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Für Arbeitsplätze und Geräte, die von mehreren Personen benutzt werden, ist ein geeignetes Hygienekonzept umzusetzen.
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Die Schutzkonzepte der Departemente sind durch die Fakultäten zu bewilligen. Für deren Durchsetzung sind die Departemente verantwortlich.
Unterstützung für Forschende
Die Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben nicht nur starke Einschränkungen unseres täglichen Lebens zur Folge, sondern beeinträchtigen auch die Arbeit unserer Forscherinnen und Forscher stark. Besonders betroffen ist der wissenschaftliche Nachwuchs. Die Universitätsleitung ist sich der Problematik bewusst und wird für Wissenschaftler/innen, die ihr Forschungsvorhaben aufgrund der Pandemie nicht im geplanten Zeitrahmen durchführen können, flexible Lösungen ermöglichen. Es gelten folgende Regelungen:
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Tenure-Track-Assistenzprofessuren können den Evaluationszeitpunkt um ein halbes Jahr verschieben. Sollte die Krise und die Einschränkung der Forschungstätigkeit länger als erwartet andauern, wird auf Antrag eine Verschiebung um ein Jahr geprüft.
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Die Anstellung von Assistierenden (Doktorat, PostDoc) kann gemäss OWP (§23) auf Antrag über die maximale Anstellungsdauer hinaus verlängert werden.
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Insofern experimentelle Semester-/Projektarbeit, Bachelor-Arbeit, Master-Arbeiten durch diese Massnahmen unterbrochen werden müssen oder verzögert werden, kann der Abgabetermin auf Antrag an die Fakultät entsprechend verschoben werden.
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SNF finanzierte Projekte, die vor dem 31. Dezember 2020 enden, können bis zu sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Sollte die Finanzierung nicht ausreichen, kann ein Zusatzbeitrag von zwei Monaten beantragt werden. Für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, kann zwei bis vier Monate vor Ablauf des Projekts eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Massnahmen des SNF finden Sie auf der Webseite des SNF sowie in den FAQ zu COVID-19. Wir empfehlen zudem, den Newsletter des SNF zu abonnieren. -
Horizon 2020 Projekte: Die Europäische Kommission behandelt die Corona-Krise als “Force Majeure” gemäss Artikel 51 des Grant Agreements. Forschende, die aufgrund der Krise das Forschungsprojekt nicht wie geplant durchführen können, sind verpflichtet, sich sofort via Funding and Tenders Portal an den Project Officer bei der Europäischen Kommission zu wenden. Diese wird das Vorgehen auf einer Case-by-Case Basis entscheiden. Bitte informieren Sie in diesem Fall auch das Grants Office. Weitere Informationen, auch zu der Übernahme von Kosten, finden Sie hier.
Fragen und Anregungen
Für Fragen, Anregungen und Vorschläge wenden Sie sich bitte an corona-research@unibas.ch.