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Corona: Alle Massnahmen aufgehoben

Rückkehr zur Normalität
Der Schweizerische Bundesrat hat per 1. April 2022 die Rückkehr in die «normale Lage» beschlossen. Sämtliche vom Bundesrat verordneten Massnahmen wurden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben, darunter auch die Pflicht zur Isolation im Krankheitsfall. Die Universitätsleitung hat diese neue Situation mit unseren Fachleuten am Universitätsspital Basel besprochen. Diese raten uns, per 1. April die Empfehlungen des BAG zu übernehmen.
Für die Mitarbeitenden der Universität Basel gilt weiterhin die Regelung, dass diese im Krankheitsfall erst ab dem 6. Tag ein Arztzeugnis einreichen müssen. In Absprache mit den Studiendekanen hat das Rektorat entschieden, dass dies bei den Studierenden gleich gehandhabt werden soll. Dies ist vor allem bei jenen Lehrveranstaltungen wichtig, bei denen eine Präsenzpflicht besteht und kranke Studierende riskieren würden, bei Abwesenheit keine Kreditpunkte zu bekommen.
Anfrage per E-Mail
Allgemeine Fragen zum Thema Corona an der Universität Basel können über die E-Mail-Adresse corona@unibas.ch gestellt werden.
Für Fragen betreffend die Forschung wenden Sie sich bitte an corona-research@unibas.ch.
Für Fragen betreffend die Lehre wenden Sie sich bitte an bbit@unibas.ch.