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Zulassung
   


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Die Zulassung zum Studium an der Universität Basel erfolgt gemäss den Zulassungsrichtlinien des Rektorats, universitären Ordnungen und Reglementen. Die Zulassungsrichtlinien für das kommende akademische Jahr erlässt das Rektorat der Universität Basel jeweils im Dezember. Dabei werden die interuniversitären und internationalen Richtlinien berücksichtigt.

Hier finden Sie einen Überblick über die Zulassungsbestimmungen für das akademische Jahr 2012/13 (Herbstsemester 2012 und Frühjahrsemester 2013) und zwar unterteilt nach folgenden Kategorien.

Besondere Bestimmungen bezüglich der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin
Für das Bachelorstudium Medizin sowie die Masterstudien Medizin und Zahnmedizin gelten neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen bezüglich dem Zugang von Ausländerinnen und Ausländern besondere Bestimmungen (analog der Empfehlung der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 12. Oktober 2006: Besondere Bestimmungen bezüglich der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin

Anmeldefristen
Gemäss ยง 21 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 28. September 2011 wird das Zulassungsverfahren mit der schrifltichen und fristgerechten Anmeldung eröffnet. Die gleichzeitige Anmeldung für mehrere Studiengänge ist nicht möglich. Es gelten folgende Fristen:
Zu den Anmeldefristen >
Zur Anmeldung >

Allgemeine Bestimmungen
In der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 28. September 2011 sind unter anderem folgende allgemeine Bestimmungen festgehalten:

Nichtzulassung aufgrund eines definitiven Ausschlusses
Wer an einer schweizerischen oder ausländischen Hochschule endgültig vom Weiterstudium in einem Studiengang oder Studienfach ausgeschlossen worden ist oder einen solchen/ein solches bereits erfolgreich abgeschlossen hat, wird nicht zum Studium im vergleichbaren Studiengang oder Studienfach zugelassen.

Sprachkenntnisse
Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.
Allfällige besondere sprachliche Erfordernisse werden in den fakultären Studienordnungen geregelt weiter.....

Gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen
Die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren schweizerischen Hochschulen bedarf der Bewilligung des Rektorats.

Umrechnung der Abschussnote bzw. des Notendurchschnitts von Abschlüssen ausländischer Hochschulen in das schweizerische Notensystem
Die Umrechnung der Abschlussnote bzw. des Notendurchschnitts ausländischer Abschlüsse in das schweizerische Notensystem (1–6, 6 = max / 4 = pass) erfolgt nach folgender Formel weiter...

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Letzte Aktualisierung: 11.01.2012
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