Die Immatrikulation - d. h. die eigentliche Aufnahme als Studentin/Student resp. Doktorandin/Doktorand an der Universität - schliesst den Anmelde-/Zulassungsprozess ab. Sie ist nur möglich, wenn für das entsprechende Semester eine fristgerechte Anmeldung erfolgte und ein schriftlicher Zulassungsentscheid vorliegt. Die Immatrikulation findet nur einmal zu Beginn des Studiums statt und behält ihre Gültigkeit bis zur Exmatrikulation.
Zusammen mit dem Zulassungsentscheid wird über das Verfahren der Immatrikulation informiert. Studierende mit schweizerischer Vorbildung müssen in der Regel nicht persönlich zur Immatrikulation erscheinen. Bewerber/Innen, die sich jedoch persönlich am Schalter des Studiensekretariats immatrikulieren müssen, werden in der Zulassungsverfügung darauf hingewiesen und erhalten ein entsprechendes Informationsblatt mit genauen Angaben über Ort, Zeit, erforderliche Unterlagen etc.
Information für ausländische Studierende/Doktorierende
Das folgende Merkblatt enthält wichtige Informationen betreffend Visumsantrag, Aufenthaltsbewilligung etc.