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Schweizerische Mobilitätsförderung
   


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Seit dem Ende der 1980er Jahren wurden die Anstrengungen intensiviert, den Austausch zwischen den schweizerischen universitären Hochschulen zu fördern. Ziel hierbei war es, die Zusammenarbeit und die Verständigung in der Schweiz über die Sprachgrenzen hinweg zu verbessern.

Im Zuge dieser allgemeinen Entwicklung konnten sich die schweizerischen universitären Hochschulen auf ein Verfahren einigen, das die innerschweizerische Mobilität von Studierenden deutlich erleichtert. Für den reibungslosen administrativen Ablauf und für die allgemeine Information der Studierenden wurden an allen universitären Hochschulen Mobilitätsstellen eingerichtet. An der Universität Basel wird die Mobilität zwischen schweizerischen universitären Hochschulen vom Mobility Office betreut.


Inhalt und Gültigkeit des "schweizerischen Mobilitätsprogrammes"
Das Schweizerische Mobilitätsprogramm ermöglicht Ihnen, ohne grossen administrativen Aufwand ein oder zwei Semester an einer schweizerischen Hochschule zu verbringen. Sie bleiben an der Heimuniversität immatrikuliert, wo Sie auch weiterhin die Semestergebühren bezahlen. An der Gastuniversität entrichten Sie dagegen keine Studiengebühren. Das aufwändige Verfahren von Exmatrikulation und Immatrikulation entfällt. Sowohl die Anrechnung der Studienzeiten und der an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen als auch Einschränkungen sind in Handhabung des Bologna Prozesses geregelt. Anrechnungsfragen sollten Sie auf jeden Fall vorab mit der zuständigen Stelle (Studiendekanat, Prüfungssekretariat etc.) genau abklären. Grundsätzlich ist ein Mobilitätsaufenthalt erst ab dem dritten Semester möglich.



Vorgehen bei der Planung:
Planen Sie einen Studienaufenthalt an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule mit Vorteil erst für die zweite Studienhälfte. Machen Sie sich frühzeitig über das Studienangebot und die Semesterdaten der Gasthochschule kundig (Studienführer, Vorlesungsverzeichnis, Studienpläne und Website der jeweiligen Universität.). Bringen Sie in Erfahrung, welche Leistungsnachweise und Bescheinigungen am Ende der Mobilitätszeit von der Gastuniversität ausgestellt werden. Besprechen Sie den vorgesehenen Wechsel mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter der Universität Basel und fragen Sie, ob für das jeweilige Fach eine disziplinbezogene Vereinbarung besteht.

Achtung: Während eines Mobilitätssemester sind Sie an der Universität Basel administrativ beurlaubt, d.h. Sie können an der Universität Basel keine Kursbelegungen vornehmen und keine Kreditpunkte erwerben. Falls Sie sowohl Kurse an der Universität Basel wie auch an einer Schweizer Universität besuchen wollen, wenden Sie sich betreffend der Anmeldemodalitäten direkt an die Studiensekretariate der betroffenen Universität. Das Mobility Office der Universität Basel ist hierbei nicht involviert.

Anmeldung und Fristen
Für die Anmeldung füllen Sie lediglich das entsprechende Formular aus und reichen dieses unter Vorweisung Ihres Studierendenausweises im Mobility Office ein. Wir werden Ihre Anmeldung an die jeweilige Universität weiterleiten und Sie über die weiteren Schritte schriftlich informieren.

Bitte beachten Sie die Anmeldetermine:

für das Herbstsemester: 15. April
für das Frühjahrssemester: 15. November

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Letzte Aktualisierung: 16.03.2010
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Universität Basel
Mobility Office

Petersplatz 1
CH-4003 Basel

Tel: +41 (0)61 267 30 28
Fax: +41 (0)61 267 30 35
mobility@unibas.ch

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